Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON ALL CONNECT SOLUTIONS B.V.

All Connect Solutions B.V. ist bei der Handelskammer und den Fabriken Utrecht unter der Nummer 30270496 eingetragen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Definitionen/ Begriffsbestimmungen

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:

1.1 All Connect Solutions B.V., im Folgenden ACS genannt.

1.2 Benutzer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: ACS, im Folgenden als Benutzer bezeichnet;

1.3 Auftraggeber: Jede natürliche oder juristische Person, die mit ACS einen Vertrag über die Lieferung von Produkten und/oder die Erbringung von Dienstleistungen geschlossen hat.

Artikel 2. Anwendbarkeit dieser Bedingungen

2.1 Diese Bedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Benutzer und einem Auftraggeber, auf die der Benutzer diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Bedingungen abgewichen wurde.

2.2 Diese Bedingungen gelten auch für Verträge mit dem Benutzer, bei deren Ausführung Dritte beteiligt werden müssen.

2.3 Wenn der Auftraggeber ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, haben die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ACS Vorrang.

Artikel 3. Angebot, Angebote, Offerten, Vertrag

3.1 Obwohl der Benutzer bei der Formulierung seiner Angebote, einschließlich Preislisten und anderer Daten, die auf irgendein (künftiges) Rechtsverhältnis zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei hinweisen könnten, die nötige Sorgfalt walten lässt, kann der Auftraggeber hieraus niemals ein berechtigtes Vertrauen in die Richtigkeit der enthaltenen Daten ableiten, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

3.2 Alle Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Gewichten, Maßen, Farben usw. sind nur ungefähr. Abweichungen von der Wirklichkeit können keinen Anlass zu Schadensersatz und/oder Vertragsauflösung geben.

3.3 Angebote und Offerten des Benutzers sind unverbindlich. Wenn das Angebot ein (GSM- oder GPRS)-Abonnement oder einen Vertrag für ein Mobilfunk- oder Festnetz betrifft, ist das Datum, an dem der Auftraggeber an das (GSM- oder GPRS)-Netz angeschlossen wird, maßgebend für die dann geltenden Tarife. Dabei muss ausdrücklich erwähnt werden, dass nicht das Datum des Vertragsschlusses mit dem Benutzer verbindlich ist, es sei denn, diese Bedingung wurde von den Parteien ausdrücklich und schriftlich abgeändert.

3.4 Die Abgabe einer Preisangabe, eines Kostenvoranschlags, einer Vorberechnung oder ähnlicher Mitteilungen verpflichtet den Benutzer nicht zum Abschluss eines Vertrags mit dem Auftraggeber, es sei denn, die Parteien haben diese Bedingung ausdrücklich und schriftlich geändert.

3.5 Der Benutzer ist Vermittler bei der Vermittlung von Abonnements und/oder Verträgen mit Netzen. Der Benutzer kann in keiner Weise haftbar gemacht werden, wenn der Netzbetreiber, mit dem der eigentliche Vertrag geschlossen wird, beschließt, keinen Vertrag abzuschließen oder keine Vereinbarungen einzuhalten. In diesem Vertrag zwischen Auftraggeber und Netzbetreiber gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des betreffenden Netzbetreibers.

3.6 Auch für Versicherungen, Reparaturen, Einbau und Versand, bei denen der Benutzer Vermittler ist, kann der Benutzer in keiner Weise haftbar gemacht werden, es sei denn, der Benutzer hat in der Beratung dieser Dienstleistung versagt oder unvollständig beraten. In diesem Fall muss sich der Auftraggeber an den betreffenden Dienstleister wenden.

Artikel 4. Vertragsdauer; Ausführungsfrist

4.1 Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich und schriftlich etwas anderes.

4.2 Wenn für die Erledigung bestimmter Arbeiten innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist vereinbart wird, handelt es sich nie um eine verbindliche Frist. Im Falle einer Fristüberschreitung muss der Auftraggeber den Benutzer daher schriftlich in Verzug setzen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen All Connect Solutions B.V. V06-2024

Artikel 5. Vertraulichkeit

Beide Parteien sind zur Vertraulichkeit aller Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen ihres Vertrags von der anderen Partei oder aus anderen Quellen erhalten haben. Informationen gelten als vertraulich, wenn dies von der anderen Partei mitgeteilt wurde oder sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Artikel 6. Geistiges Eigentum

6.1 Der Benutzer behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm nach dem Urheberrechtsgesetz zustehen.

6.2 Alle vom Benutzer bereitgestellten Unterlagen, wie Berichte, Gutachten, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Software usw., sind ausschließlich zur Verwendung durch den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Benutzers nicht vervielfältigt, veröffentlicht oder Dritten zugänglich gemacht werden.

6.3 Der Benutzer behält sich auch das Recht vor, das durch die Ausführung der Arbeiten erlangte Wissen für andere Zwecke zu verwenden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Artikel 7. Lieferung

7.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Geschäft/Lager des Benutzers in Helsinkilaan 8 (3446AH), Woerden.

7.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Lieferung oder zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem diese ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden. Andernfalls wird eine Strafe von € 250,- fällig.

7.3 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, werden die Artikel auf Gefahr des Auftraggebers gelagert. Der Auftraggeber schuldet in diesem Fall alle zusätzlichen Kosten, einschließlich Lagerkosten, zuzüglich einer Strafe von € 250,-.

7.4 Die Lieferung von Einkäufen erfolgt auf Kosten des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Benutzer behält sich das Recht vor, solche Kosten bei Vertragsabschluss gesondert anzugeben.

7.5 Der Benutzer behält sich das Recht vor, bestellte Artikel in Teillieferungen zu liefern und zu fakturieren.

Artikel 8. Lieferzeit

8.1 Die vom Benutzer angegebenen Lieferzeiten sind zwar ungefähr und keine verbindlichen Fristen, aber die endgültige Lieferzeit wird, abgesehen von höherer Gewalt, nie mehr als vier Wochen überschreiten. Eine Überschreitung der Lieferfrist kann niemals zu Schadensersatz oder sonstigen Maßnahmen gegen den Benutzer führen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart und es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers vor.

8.2 Längere Lieferzeiten müssen dem Auftraggeber rechtzeitig mitgeteilt werden.

8.3 Die Bindung des Benutzers an eine vereinbarte Frist für die Lieferung entfällt, wenn der Auftraggeber eine oder mehrere Änderungen an den Spezifikationen des Auftrags vornehmen möchte.

8.4 Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss der Auftraggeber den Benutzer schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist setzen, um seine Verpflichtungen nachzukommen.

Artikel 9. Technische Anforderungen usw.

9.1 Wenn die in den Niederlanden zu liefernden Artikel außerhalb der Niederlande verwendet werden sollen, ist der Benutzer dafür verantwortlich, dass die zu liefernden Gegenstände den technischen Anforderungen oder Normen entsprechen, die durch Gesetze oder Vorschriften des Landes, in dem die Gegenstände verwendet werden sollen, gestellt werden, jedoch nur, wenn bei Abschluss des Kaufvertrags ausdrücklich auf die Verwendung im Ausland hingewiesen wurde.

Artikel 10. Garantie

10.1 Der Benutzer gibt keine andere Garantie als die des Herstellers des Artikels, die sogenannte Werksgarantie, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Hinsichtlich Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehlern gilt der Zeitraum, der vom Hersteller des betreffenden Artikels garantiert wird.

10.2 Wenn die in Absatz 1 genannte Garantie gilt und die gelieferten Waren einen Mangel aufweisen, ist der Benutzer verpflichtet, die Waren innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Meldung des Mangels durch den Auftraggeber zu reparieren.

10.3 Alle Waren müssen zur Reparatur beim Benutzer eingereicht werden.

10.4 Der Benutzer kann sich entscheiden, die Artikel zu ersetzen. Reparaturen unter € 50,- exkl. MwSt. werden automatisch bearbeitet. Reparaturen über € 50,- exkl. MwSt. werden erst nach Genehmigung durch den Auftraggeber durchgeführt. Diese Reparaturregelung gilt nicht für Prepaid- und Simlock-Geräte. Für Beschwerden über diese Geräte muss sich der Auftraggeber direkt an das betreffende Netzwerk wenden.

10.5 Die Garantie erlischt, wenn der Auftraggeber durch unsachgemäße Behandlung des garantierten Artikels Schäden verursacht. Unsachgemäße Behandlung umfasst unter anderem: Missbrauch der Artikel; Nichteinhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Gebrauchsanweisungen und Wartungsvorschriften; Fallenlassen oder Erschütterungen der Artikel.

10.6 Der Auftraggeber muss nachweisen, dass der Artikel während der Garantiezeit einen Mangel aufweist, für den diese Garantie gilt. Die Garantie erlischt, wenn die Typen- oder Seriennummer eines Artikels entfernt oder geändert wurde.

Artikel 11. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht und Pfandrecht

11.1 Die sich im Besitz des Auftraggebers befindlichen und gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum von ACS, bis der Auftraggeber den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann ACS auf seinen Eigentumsvorbehalt bestehen und die Waren zurücknehmen.

11.2 Wenn die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet werden, hat ACS das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Betrag bezahlt ist. Es liegt dann Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann in diesem Fall nicht gegen ACS geltend gemacht werden.

11.3 Wenn Waren noch nicht geliefert wurden, die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis jedoch nicht vereinbarungsgemäß gezahlt wurde, hat ACS ein Pfandrecht. Die Ware wird erst geliefert, wenn der Auftraggeber vollständig und gemäß Vereinbarung bezahlt hat.

11.4 Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Verpflichtungen des Auftraggebers sofort fällig.

Artikel 12. Risiko

Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung der Gegenstände, die Gegenstand des Vertrags sind, geht auf den Auftraggeber über, sobald die Lieferung an die vom Auftraggeber angegebene Adresse erfolgt.

Artikel 13. Mängel; Reklamationsfristen, Rücksendung

13.1 Der Auftraggeber muss die gekauften Waren bei Lieferung – oder so bald wie möglich danach – untersuchen (lassen). Der Auftraggeber muss prüfen, ob die gelieferte Ware dem Vertrag entspricht, das heißt: ob das richtige Produkt geliefert wurde; in der richtigen Verpackung; ob die gelieferte Ware den vereinbarten Qualitätsanforderungen entspricht oder – falls diese fehlen – den Anforderungen, die für eine normale Verwendung gestellt werden können.

13.2 Wird ein sichtbarer Mangel oder eine Abweichung festgestellt, muss der Auftraggeber diesen innerhalb von 3 Tagen nach der Lieferung schriftlich an den Benutzer melden.

13.3 Ein nicht sichtbarer Mangel muss dem Benutzer innerhalb von 3 Tagen nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 12 Monaten nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden.

13.4 In Absprache zwischen Auftraggeber und Benutzer kann eine Lieferung der fehlenden Teile, eine Reparatur, ein Ersatz oder eine Rückerstattung erfolgen. Bei Überschreitung der oben genannten Fristen verfällt das Recht auf Reklamation. Nach Ablauf der oben genannten Frist wird davon ausgegangen, dass der Benutzer seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und dass der Auftraggeber die Waren in gutem Zustand erhalten hat, es sei denn, der Auftraggeber kann das Gegenteil beweisen.

13.5 Wenn der Auftraggeber ein Produkt aus irgendeinem Grund nicht abnehmen möchte, hat er das Recht, das Produkt innerhalb von 7 Werktagen nach der Lieferung an den Benutzer zurückzusenden. Rücksendungen werden in diesem Fall nur akzeptiert, wenn die Verpackung des Produkts unbeschädigt ist und die Verpackung nicht geöffnet wurde, wobei auch gilt, dass die Kosten für die Rücksendung vom Auftraggeber getragen werden. Wenn das gekaufte Produkt mit einem Vertrag über eine Dienstleistung eines Netzwerkanbieters (z.B. GSM- oder GPRS-) verbunden ist, gilt dieser Artikel nicht für die Dienstleistung und der Auftraggeber muss sich bei Beschwerden über diese Dienstleistung direkt an den Anbieter wenden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.

13.6 Der Benutzer akzeptiert zurückgesendete Waren, wie in Artikel 13.5 beschrieben, nur, wenn er zuvor schriftlich, per Fax oder per E-Mail der Rücksendung zugestimmt hat und nur, wenn diese Waren an die vom Benutzer angegebene Adresse in der Originalverpackung und in dem Zustand geliefert werden, in dem der Benutzer diese Waren an den Auftraggeber geliefert hat.

Artikel 14. Preiserhöhung

14.1 Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung bestehenden Kosten, Kursen, Löhnen, Steuern, Gebühren, Fracht und Lasten. Erhöhungen dieser Kosten, die von ACS zum Zeitpunkt des Angebots oder des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, können zu Preiserhöhungen führen.

14.2 Alle Preise in Angeboten, Offerten und Rechnungen sind in Euro angegeben, exklusive Mehrwertsteuer und eventuell anderer staatlicher Abgaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich anders angegeben.

14.3 ACS ist berechtigt, die dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Vergütungen ab dem 1. Januar anzupassen, basierend auf dem vom CBS veröffentlichten Dienstleistungspreisindex (DPI) oder dem Verbraucherpreisindex (CPI), je nach Anwendung.

Artikel 15. Zahlung

15.1 Sofern nicht anders vereinbart, muss die Zahlung innerhalb von 7 Tagen auf das Konto NL08ABNA 061.64.25.813 zugunsten von All Connect Solutions erfolgen.

15.2 Wenn keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden, erfolgt die Lieferung per Nachnahme, sodass die Annahme an der Tür verweigert werden kann. Wenn auf Rechnung gekauft wird, müssen die Rechnungen vom Auftraggeber innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt werden, sofern auf der Rechnung keine anderen Zahlungsbedingungen angegeben sind.

15.3 Nach Ablauf von 10 Tagen nach dem Rechnungsdatum ist der Auftraggeber automatisch in Verzug. In diesem Fall sind alle Forderungen, gleich aus welchem Grund, des Benutzers gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig. Der Auftraggeber schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs auch die gesetzlichen Zinsen auf den fälligen Betrag sowie Inkasso- und Anwaltskosten.

15.4 Bei nicht rechtzeitiger Zahlung im Sinne von Absatz 2 dieses Artikels schuldet der Auftraggeber neben dem geschuldeten Betrag und den darauf anfallenden Zinsen auch eine vollständige Entschädigung für sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Anwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros.

15.5 Im Falle von Insolvenz oder Zahlungseinstellung des Auftraggebers werden die Forderungen des Benutzers und die Verpflichtungen des Auftraggebers gegenüber dem Benutzer sofort fällig.

Artikel 16. Inkassokosten

16.1 Wenn der Auftraggeber mit der Erfüllung einer oder mehrerer seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten zur Erlangung der Zahlung außergerichtlich zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle einer Geldforderung schuldet der Auftraggeber in jedem Fall: Für die ersten € 2.500,-: 15% mit einem Minimum von € 40,-, Für die nächsten € 2.500,-: 10%, Für die nächsten € 5.000,-: 5%, Für die nächsten € 190.000,-: 1%, Über € 200.000,-: 0,5%

16.2 Wenn der Benutzer nachweist, dass höhere Kosten entstanden sind, die vernünftigerweise erforderlich waren, werden auch diese erstattet.

Artikel 17. Haftung

17.1 Die Haftung des Benutzers aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ist auf einen Betrag in Höhe des vereinbarten Preises begrenzt.

17.2 Für Mängel in gelieferten Waren gilt die Haftung gemäß Artikel 10 dieser Bedingungen.

17.3 Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit und/oder schuldhaftem Verhalten des Benutzers oder seiner Untergebenen beruht.

17.4 Der Benutzer haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die entstehen, nachdem der Auftraggeber die gelieferten Waren in Gebrauch genommen, verarbeitet, an Dritte geliefert oder zur Verfügung gestellt hat.

17.5 Der Benutzer haftet nicht für Schäden in Form von Umsatzeinbußen, vermindertem Goodwill oder der Tätigkeit des Auftraggebers oder für sonstige Folgeschäden.

Artikel 18. Höhere Gewalt

18.1 In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen versteht man unter höherer Gewalt das, was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, einschließlich aller von außen kommenden Ursachen oder Umstände, vorhersehbar oder nicht vorhersehbar, auf die der Benutzer keinen Einfluss hat, die den Benutzer jedoch daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen, einschließlich Streiks beim Benutzer. Zu diesen Umständen gehören auch Probleme bei Lieferanten, im Transport und bei Versandmöglichkeiten sowie Maßnahmen von Regierungsbehörden.

18.2 Der Benutzer ist auch berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die Erfüllung der Verpflichtungen verhindert, eintritt, nachdem der Benutzer seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

18.3 Während höherer Gewalt werden die Liefer- und sonstigen Verpflichtungen des Benutzers ausgesetzt. Dauert die Zeit, in der die Erfüllung der Verpflichtungen durch den Benutzer aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, länger als 6 Wochen, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Schadensersatzpflicht besteht.

18.4 Im Falle höherer Gewalt hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadensersatz.

18.5 Wenn der Benutzer bei Eintritt höherer Gewalt bereits teilweise seine Verpflichtungen erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist er berechtigt, den bereits gelieferten oder lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Auftraggeber ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte oder lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.

Artikel 19. Kündigung

19.1 Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Parteien müssen in diesem Fall eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.

Artikel 20. Auflösung des Vertrags, Verzug

20.1 Wenn der Auftraggeber einer Verpflichtung aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt, gerät der Auftraggeber ohne vorherige Mahnung in Verzug, und der Benutzer ist berechtigt, die Erfüllung aller mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge sofort auszusetzen oder ganz oder teilweise aufzulösen.

20.2 Im Falle der (vorläufigen) Zahlungseinstellung, Insolvenz, Einstellung oder Auflösung des Unternehmens oder der Organisation des Auftraggebers werden alle Verträge mit dem Auftraggeber von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, der Benutzer teilt dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass er die Erfüllung des gesamten Vertrags oder eines Teils davon verlangt. In diesem Fall ist der Benutzer berechtigt, die Erfüllung des entsprechenden Vertrags/der Verträge ohne vorherige Mahnung auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist.

Artikel 21. Persönliche Daten

21.1 Die vom Auftraggeber eingegebenen persönlichen Daten werden in einer Datei erfasst und nur zur Durchführung des Vertrags verwendet.

21.2 Die Daten des Auftraggebers werden in einer zentralen Datei des Benutzers gespeichert und nur verwendet, um den Auftraggeber über die Produkte und Dienstleistungen des Benutzers auf dem Laufenden zu halten, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich angegeben, dass er dies nicht wünscht. Die Verarbeitung der Daten des Auftraggebers erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften.

21.3 Der Auftraggeber hat das Recht, auf Wunsch Einsicht in die über ihn gespeicherten Daten zu erhalten und Änderungen der Daten zu verlangen, wenn diese nicht korrekt sind.

Allgemeine Geschäftsbedingungen All Connect Solutions B.V. V06-2024

Artikel 22. Streitbeilegung

22.1 Das Gericht am Wohnsitz des Benutzers ist ausschließlich für die Beilegung von Streitigkeiten zuständig, es sei denn, das Amtsgericht ist zuständig. Der Benutzer behält sich jedoch das Recht vor, den Auftraggeber vor dem zuständigen Gericht gemäß Gesetz oder Vertrag zu verklagen.

Artikel 23. Anwendbares Recht

23.1 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf alle vom Benutzer mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträge findet niederländisches Recht Anwendung.

Artikel 24. Änderungen und Aufbewahrungsort der Bedingungen

24.1 Diese Bedingungen sind bei der Handelskammer in Utrecht hinterlegt.

24.2 Es gilt stets die zuletzt hinterlegte Version bzw. die Version, die zum Zeitpunkt des Zustandekommens der Transaktion galt.

Artikel 25. Sonstiges

25.1 Wenn der Auftraggeber dem Benutzer schriftlich eine Adresse mitteilt, ist der Benutzer berechtigt, alle Bestellungen an diese Adresse zu senden, bis der Auftraggeber dem Benutzer eine neue Adresse mitteilt.

25.2 Wenn der Benutzer für kurze oder längere Zeit Abweichungen von diesen Bedingungen stillschweigend zulässt, bleibt das Recht des Benutzers, strikte Einhaltung der Bedingungen zu verlangen, unberührt. Der Auftraggeber kann niemals ein Recht auf der Grundlage der Tatsache geltend machen, dass der Benutzer diese Bedingungen nachsichtig anwendet.

25.3 Der Benutzer ist berechtigt, bei der Ausführung der Bestellung(en) des Auftraggebers Dritte hinzuzuziehen.